Der häufigste Grund für die Beauftragung von Unfallgutachten sind Schäden an Fahrzeugen, überwiegend im Zusammenhang mit vorausgegangenen Verkehrsunfällen. Im Schadensfall erfolgt durch verschiedene Versicherungen ein Ausgleich von immateriellen und materiellen Schäden. Grundsätzlich wird zwischen Kaskoschadenfall und Haftpflichtschadenfall unterschieden. Die Ansprüche sind je nach Fall und vorliegender Konstellation unterschiedlich, die Lösungswege ebenso.
Bei einem Autounfall an dem Sie keine Schuld tragen handelt es sich für Sie um einen klassischen Kfz Haftpflichtschadenfall. Kraft Gesetzes tritt die Kfz
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für Ihre Schadenersatzforderung auf. Die Versicherung hat den Zustand herzustellen, als ob der
Unfall nicht eingetreten wäre. Ein Kfz Haftpflichtschaden fällt in den Bereich "Schadenersatzrecht". Als Geschädigter haben Sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und geben in der
Schadensteuerung den Ton an. Die Möglichkeiten der Schadensteuerung durch die regulierende Versicherung hingegen sind begrenzt. Die eigene Fahrzeugversicherung bleibt unberührt, es erfolgt keine
Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrags.
Eigener Gutachter? Sie können einen unabhängigen Gutachter mit einem Schadengutachten beauftragen - den Gutachter wählen Sie selbst und die gegnerische Kfz Haftfpflichtversicherung trägt hierfür
die Kosten. Vorsicht ist im Bagatellschadenfall geboten, hier finden Sie als Geschädigter eine schwierigere Situation vor.
Mögliche Ansprüche im Schadensfall
Sachschaden an Gegenständen (Ladung, etc.)
Personenschäden / Schmerzensgeld
Abschlepp- und Bergungskosten
Sachschaden am Fahrzeug
Ab- und Anmeldekosten
Entsorgungskosten Standgebühren
Arztkosten
Anwaltskosten
Verdienstausfall Auslagenpauschale
Finanzierungskosten Haushaltsführungskosten
Mietwagenkosten / Nutzungsausfall Folgeschäden aus dem Unfallereignis
Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
Für die Ermittlung des konkreten Umfangs Ihrer Schadenersatzansprüche empfehlen wir Ihnen einen Anwalt als persönliche Interessenvertretung einzuschalten. Ein Rechtsanwalt sorgt für Waffengleichheit zwischen Ihnen als Geschädigten ohne Fachkenntnis in der Materie und dem Versicherer als Profi in der Schadensregulierung.
Einen Großteil der Ansprüche lassen sich mit einem detaillierten Schadengutachten belegen. Um einen Schaden gegenüber einer
Versicherung nachzuweisen gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten. Diese sind jeweils mit Vor- und Nachteilen verbunden. Die ideale Lösung für den Nachweis des Sachschadens stellt ein
Sachverständigengutachten dar.
Der unabhängige Gutachter verfolgt kein Eigeninteresse und steht auch sonst in keinem Interessenkonflikt mit weiter involvierten Parteien. Ein neutrales Sachverständigengutachten bietet
damit die größtmögliche Sicherheit, legt sämtliche Lösungswege offen und ist eine solide Basis für die Abwicklung eines Fahrzeugschadens.
Legen Sie im Schadenfall Wert auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl